Gegründet wurden die D. AG, E. AG, F. AG und G. AG. H. ist in allen vier Gesellschaften (einziges) Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift. In diesen vier Aktiengesellschaften wurde das operative Geschäft zusammengefasst. In der Folge wurde die A. AG durch Statutenänderung vom 20. November 1996 zur Immobilien- und Holdinggesellschaft unter der neuen Firmenbezeichnung B. AG. Sie war zunächst Eigentümerin der neu gegründeten Gesellschaften; diese wurden dann auf die C. AG übertragen. Einziger zeichnungsberechtigter Verwaltungsrat der C. AG war bzw. ist H. Dabei wurde der B. AG mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Haftungssubstrat entzogen.