Dies wird auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet, hingegen macht er jedenfalls sinngemäss geltend, die Zuschlagsempfängerin sei Teil eines Firmenkonglomerats, das von H. beherrscht werde, und welchem betrügerischer Konkurs vorgeworfen werde. bb) Aufgrund der Akten ist hierbei im Wesentlichen von der folgenden Vorgeschichte auszugehen: Der A. AG waren vier Geschäftseinheiten angeschlossen, die als Profitcenters geführt wurden. Die Profitcenters wurden in einer einzigen Rechnungslegung der A. AG geführt. Im Jahr 1996 wurden die vier Geschäftseinheiten in vier neugegründete Aktiengesellschaften ausgelagert. Gegründet wurden die D. AG, E. AG, F. AG und G. AG.