Fr. '688'618.74 und die Passiven Fr. 1'318'435.85 betragen, zum Preis von Fr. 370'182.89, wofür 100 Namenaktien zu Fr. 1'000.-- ausgegeben und Fr. 270'182.89 als Forderung gutgeschrieben werden“ (vgl. Handelsregisterauszug). Einziges Mitglied des Verwaltungsrates ist gemäss Handelregisterauszug H. c) aa) Fest steht zunächst, dass sich die Zuschlagsempfängerin nicht in einem Konkursverfahren befindet. Dies wird auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet, hingegen macht er jedenfalls sinngemäss geltend, die Zuschlagsempfängerin sei Teil eines Firmenkonglomerats, das von H. beherrscht werde, und welchem betrügerischer Konkurs vorgeworfen werde.