geschützt]) und es als Sache des Dekretsgebers bezeichnet, eine solche Pflicht zu statuieren. Vom revidierten Wortlaut nicht ausdrücklich verlangt ist, dass die Gewichtung in Zahlen, sei dies in Prozenten, in Punkten oder mit einem Faktor, angegeben wird. Anlässlich der Beratung des revidierten § 18 Abs. 3 SubmD wurde ein Antrag, die ausgewählten Zuschlagskriterien seien mit ihrer prozentualen Gewichtung in der Ausschreibung aufzuführen, abgelehnt (vgl. Protokoll der Sitzung des Grossen Rates [Prot. GR] vom 18. Januar 2000, Art. 2000-1763, S. 2739, 2740).