4. a) Die Vergabestelle hat die Zuschlagskriterien nicht prozentual, sondern mit den Begriffen „hoch“ (Preis) und „mittel“ (Technik, Firma) gewichtet. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, die Gewichtung der Zuschlagskriterien sei zu vage angegeben worden. Auch enthalte die Vergabeverfügung der Strafanstalt keine Angaben über die Gewichtung; diese Angaben hätten bereits in der Ausschreibung enthalten sein sollen. b) Gemäss § 18 Abs. 3 SubmD sind die ausgewählten Zuschlagskriterien „in der Reihenfolge ihrer Bedeutung und mit ihrer Gewichtung in der Ausschreibung aufzuführen. Fehlt diese Angabe, gilt als Zuschlagskriterium der Preis“ (vgl. auch Ziff.