Fehlt diese Angabe, gilt als Zuschlagskriterium der Preis“ (vgl. auch Ziff. 6 des Anhangs 3 zum SubmD). Die Pflicht zur vorgängigen Bekanntgabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien ist anlässlich der Revision vom 18. Januar 2000 neu in das Submissionsdekret aufgenommen worden. Zuvor waren die ausgewählten Zuschlagskriterien lediglich in