Im Anwendungsbereich des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) vom 15. April 1994 ist zusätzlich auch § 36 SubmD zu beachten. Die formlose Absage muss indessen mit dem Hinweis versehen werden, dass eine förmliche Verfügung verlangt werden kann. Der Anbietende hat einen Rechtsanspruch auf eine anfechtbare Verfügung, und die Rechtsmittelfrist gemäss § 25 Abs. 1 SubmD läuft erst ab der Eröffnung dieser Verfügung. Letzteres muss sich die Vergabestelle bei der Wahl ihres Vorgehens stets vor Augen halten.