Wird die Teilbewerbung hingegen in das Prüfungsverfahren miteinbezogen mit dem Ergebnis, dass sich der Anbieter hinsichtlich eines Teilangebots als geeignet erweist, und erhält dieser einen entsprechenden Bescheid der Vergabestelle, muss er grundsätzlich zum Zuschlagsverfahren mit einem Teilangebot zugelassen werden. Die Vergabestelle darf diesfalls in den Ausschreibungsunterlagen Teilangebote weder ausschliessen noch ihre Zulässigkeit vom gleichzeitigen Einreichen eines Gesamtangebots abhängig machen. Durch die Zulassung von Teilbewerbungen zur Präqualifikation trifft sie diesbezüglich also einen Vorentscheid.