AG, S. 12 f.) - können der Sachverhaltsermittlung dienen. Referenzen informieren über die Qualität der Arbeitsausführung, die Terminwahrung, das Geschäftsgebaren eines Anbieters usw. bei früheren für andere Auftraggeber erbrachten Leistungen. Referenzgeber sind in diesem Sinne Auskunftspersonen in einem (erstinstanzlichen) Verwaltungsverfahren, d. h. private Dritte, die nicht Verfahrensbeteiligte sind und kein schutzwürdiges rechtliches oder tatsächliches Interesse am Verfahrensausgang besitzen (Kölz/Bosshardt/Röhl, a.a.O., § 7 N 20). Im öffentlichen Vergabeverfahren kommen auch Behörden oder Behördemitglieder als Referenz- bzw. Auskunftspersonen in Frage.