68 Referenzauskünfte. - Mündlich eingeholte Auskünfte zuhanden der Vergabestelle bezüglich der zuschlagsrelevanten Punkte müssen vollständig, sachlich richtig und unmissverständlich festgehalten bzw. wiedergegeben werden, was eine entsprechend sorgfältig abgefasste schriftliche Aktennotiz erfordert. - Formelle Mindestanforderungen. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 30. März 2000 in Sachen ARGE E. AG/M. AG gegen den Beschluss / die Verfügung des Abwasserverbands O. Aus den Erwägungen