erweist sich bezüglich der die E. AG und B. AG betreffenden Angaben als unbedenklich, da alle eingeholten Auskünfte durchwegs positiv sind und auch keine geschäftlichen oder betrieblichen Details genannt werden. In Bezug auf die M. AG sind - mit Ausnahme der Feststellung bei den Hochbau-Referenzen „Auskunftsperson gibt keinen Kommentar!“ - keine Angaben enthalten, die über die in Beilage 9 enthaltenen Informationen hinausgehen würden. Die übrigen Feststellungen des Berichts, soweit sie die vorliegendenfalls relevanten Baumeisterarbeiten betreffen, sind allgemeiner Natur und enthalten nichts, das einer Einsichtnahme entgegenstehen würde.