Anhaltspunkte dafür, dass die Referenzgeber mit rechtswidrigen Nachstellungen oder Beeinträchtigungen seitens der Beschwerdeführerinnen zu rechnen hätten, bestehen keine. Die Beschwerdebeilage 11 wird gebildet aus dem Bericht und dem Vergabeantrag der T. AG zuhanden des Abwasserverbands. Der Bericht enthält unter anderem eine Zusammenfassung betreffend die Referenzauskünfte der E. AG, der M. AG und der B. AG und - im vorliegenden Zusammenhang der wesentlichste und heikelste Teil - „Auskünfte über Offertsteller“. Die Akteneinsicht 290 Verwaltungsgericht 2000