Schwachpunkte (teilweise Mühe mit Terminen, Regiewesen und Ähnlichem) seien vor allem bei der Abwicklung der Bauaufträge erwähnt worden. Die Beschwerdeführerinnen stellen in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde diese Aussagen in Abrede; sie bestreiten, Mühe mit Terminen und mit dem Regiewesen zu haben oder gehabt zu haben.