Die beiden Listen sind von der Vergabestelle mit handschriftlichen Anmerkungen versehen worden, bei denen es sich im Wesentlichen um stichwortartige Notizen über drei telefonisch eingeholte Referenzauskünfte betreffend die M. handelt. Der Vergabeentscheid zugunsten der B. AG wird unter anderem damit begründet, dass sich bei der Firma M. AG Referenzpersonen in Bezug auf die Qualität als auch in Bezug auf die Abwicklung der Bauvorhaben unterschiedlich geäussert hätten. Schwachpunkte (teilweise Mühe mit Terminen, Regiewesen und Ähnlichem) seien vor allem bei der Abwicklung der Bauaufträge erwähnt worden.