Nur so kann der Beschwerdeführer seine Möglichkeiten und Rechte im Beschwerdeverfahren richtig wahrnehmen. Eine Beschränkung rechtfertigt sich in diesem Verfahrensstadium nur noch ausnahmsweise, sei es, im Fall von Referenzen betreffend den Zuschlagsempfänger, weil die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen usw. auf dem Spiele steht, oder sei es, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der 2000 Submissionen 289