Damit er sich gegen die im Rahmen eines Submissionsverfahren erteilten, seiner Ansicht nach ungerechtfertigt schlechten oder sogar falschen Referenzauskünfte wehren kann, muss er zunächst wissen, was ihm vorgeworfen wird. Hinzu kommt, dass eine negative Referenzauskunft nicht nur im konkreten Submissionsverfahren eine Rolle spielt, sondern unter Umständen auch eine wettbewerbsrelevante Handlung im Sinne des UWG sein kann (vgl. Peter Galli / Daniel Lehmann / Peter Rechsteiner, Das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, Zürich 1996, Rz. 716). ccc)