sind. Anlässlich der Beratung von § 20 SubmD im Grossen Rat wurde ein Antrag, der die Vergabestelle verpflichten wollte, den nicht berücksichtigten Bewerbern nicht nur Einsicht in das Öffnungsprotokoll und das Verzeichnis der bereinigten Schlusssummen zu gewähren, sondern diese Unterlagen den Submissionsteilnehmern gleich auch (zusammen mit dem Vergabeentscheid) zuzustellen, abgelehnt (vgl. Protokoll der 184. Sitzung des Grossen Rates vom 26. November 1996, S. 621). Ein weitergehender Anspruch lässt sich grundsätzlich auch aus dem in Art.