Alfred Kölz / Jürg Bosshart / Martin Röhl, VRG, Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 2. Auflage, Zürich 1999, § 8 N 66 ff., mit weiteren Hinweisen). ccc) § 20 Abs. 2 SubmD gebietet der Vergabestelle aber weder die Herausgabe von Unterlagen an die Anbietenden noch schreibt er vor, dass die zusätzlichen Auskünfte zwingend schriftlich zu erteilen 2000 Submissionen 283