Sie sollen ihn zusammen mit der Begründung des Vergabeentscheids in die Lage versetzen, sachgerecht über eine allfällige Beschwerdeerhebung zu entscheiden und eine allfällige Beschwerde in Kenntnis der Entscheidgründe substanziert einreichen zu können (AGVE 1998, S. 426 ff.). Im Beschwerdeverfahren richtet sich die Akteneinsicht 282 Verwaltungsgericht 2000