Es handelt sich hierbei einerseits um Telefonnotizen betreffend Referenzauskünfte über die M. AG und die E. AG aufgrund der von den Beschwerdeführerinnen eingereichten Referenzliste und anderseits um den mit „Grundlagen für die Vergabe“ bezeichneten Bericht der T. AG vom 10. Dezember 1999 zuhanden der Vergabestelle. b) Der Abwasserverband O. begründet die Vertraulichkeit dieser beiden Beilagen damit, dass den Auskunftspersonen seitens der Vergabestelle Diskretion zugesichert worden sei.