1. a) Die Vergabestelle hat zusammen mit der Vernehmlassung insgesamt elf Beilagen eingereicht. Die Beilagen 9 und 11 hat sie ausdrücklich als „vertrauliches Dokument ausschliesslich zu Handen des Verwaltungsgerichts“ deklariert. Es handelt sich hierbei einerseits um Telefonnotizen betreffend Referenzauskünfte über die M. AG und die E. AG aufgrund der von den Beschwerdeführerinnen eingereichten Referenzliste und anderseits um den mit „Grundlagen für die Vergabe“ bezeichneten Bericht der T. AG vom 10. Dezember 1999 zuhanden der Vergabestelle.