allerdings zur beigemessenen Gewichtung zu äussern. Damit gerät die Vergabestelle nun aber in Widerspruch mit den elementaren Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens. Wie bereits ausgeführt, erfordern es die Gebote der Transparenz, Chancengleichheit und Fairness, dass die Kriterien, nach denen die Beiträge bewertet werden, von Anfang an offen gelegt werden müssen; die Interessenten müssen sich für ihre Beiträge daran orientieren können. Die Vergabestelle bzw. die Wettbewerbskommission hat wohl eine punktemässige Bewertung der einzelnen Projekte vorgenommen.