Und unter dem Titel „Zielsetzung“ werden zwar Rahmenbedingungen genannt, nicht aber eigentliche Beurteilungskriterien. Die genannten Vorgaben sind jedenfalls sehr offen; worauf die Vergabestelle letztlich Wert oder sogar das Schwergewicht legt, ist nicht erkennbar. Die Vergabestelle wollte sich hier offensichtlich bewusst nicht binden und sich die volle Entscheidungsfreiheit bewahren. Dies ergibt sich auch aus Ziffer 5.2 des Studienauftrags („Beurteilung“): „Grundsätzlich ist die Kommission frei in der Wahl von max. drei eingereichten Projektstudien zur Weiterbearbeitung“.