In den Unterlagen zum Studienauftrag bzw. - richtigerweise - zur Kurz- oder Vorstudie zum definitiven Studienauftrag sind ebenfalls keine Zuschlags- oder Beurteilungskriterien erwähnt. Wohl lässt sich der Umschreibung der Bauaufgabe entnehmen, dass eine „kostengünstige, jedoch in die Umgebung angepasste Lösung“ anzustreben sei, dass die bestehenden Infrastrukturen der Gemeinden mit einzubeziehen seien, dass das neue Gebäude eine „möglichst gute Nutzung für die getrennten und gemeinsamen Bedürfnisse der Einwohnergemeinde und Kirchgemeinde ergeben solle“ oder dass in das Projekt „möglichst wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte“ einbezogen werden sollten.