delt die Vergabestelle willkürlich und verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Ein haltbarer Grund könnte darin bestehen, dass sämtliche eingereichten Kurzstudien den Vorstellungen der Vergabestelle klarerweise nicht entsprechen; diesfalls hätte es wenig Sinn, sie trotzdem weiterzuverfolgen und zweckmässigerweise wird dann neu begonnen (sinngemäss Art. 23.3 der SIA-Ordnung 142; vgl. auch § 22 SubmD). Solche Fälle dürften allerdings eher selten sein. Im vorliegenden Fall entspricht nach Angaben der Vergabestelle lediglich eine Studie ihren Vorstellungen;