„Die max. 3 Architekturbüros, die zur Weiterbearbeitung eines detaillierten, mit Kostenberechnung und genauen Honorarforderungen ausgestatteten Vorprojektes ausgewählt werden, erhalten eine Entschädigung von Fr. 5'000.-- (inkl. MWST). Beim Siegerobjekt wird diese Zahlung als Akontozahlung angerechnet.“ Aus dem Wortlaut sowohl der öffentlichen Ausschreibung als auch der Ausschreibungsunterlagen können die Teilnehmer am Wettbewerb grundsätzlich keinen Anspruch auf die Vergabe von drei Studienaufträgen herleiten. Insoweit ist der Vergabestelle beizupflichten.