Die Publikation ist indessen insofern missverständlich, als im Rahmen der Beschreibung der zweiten Stufe ausgeführt wird, es würden „drei Architekturbüros zum definitiven Studienauftrag (...) eingeladen“, ohne dass auf die Möglichkeit, weniger als drei Teilnehmer zu berücksichtigen, hingewiesen wurde. Die Unterlagen zum Studienauftrag bestimmen in Ziffer 5.2 Folgendes: „Grundsätzlich ist die Kommission frei in der Wahl von max. drei eingereichten Projektstudien zur Weiterbearbeitung. Grundsätzlich ist es möglich, dass kein Auftrag vergeben wird.“ Und Ziffer 6 lautet: 276 Verwaltungsgericht 2000