Insofern erscheint die Auffassung der Beschwerdeführer, auf der Stufe 1 habe eine Skizzenselektion stattgefunden, unzutreffend. Bereits auf dieser Stufe wurde, was nach fachrichterlicher Ansicht durchaus unüblich ist, eine umfassende Lösung in Skizzenform verlangt, wenn auch noch kein eigentliches Vorprojekt (vgl. dazu Art. 4.1 der SIA-Ordnung 102). Letztlich ist die Frage der Zuordnung der Verfahrensstufe „Kurzstudie“ aber nicht von ausschlaggebender Bedeutung; entscheidend ist vielmehr, dass die Beurteilung der Kurzstudien anhand von zum Voraus definierten Kriterien erfolgen muss (vgl. Erw. d/cc hienach).