rangiert werden (Ulrich, Öffentliche Aufträge, S. 151 Anm. 89). Die Erstellung der vorliegendenfalls verlangten Kurz- bzw. Vorstudien - so wie in den Unterlagen „Studienauftrag“ ausgeschrieben - geht dagegen schon umfangmässig deutlich über eine blosse Ideenskizze und damit über eine Eignungsprüfung hinaus, war doch nebst mehreren Skizzen auch eine Kostenschätzung einzureichen. Dass mehr als eine blosse Ideenskizze einzureichen war, ergibt sich im Übrigen auch aus dem detaillierten „Bewertungsblatt Projekte Gemeindesaal“. Insofern erscheint die Auffassung der Beschwerdeführer, auf der Stufe 1 habe eine Skizzenselektion stattgefunden, unzutreffend.