Anschliessend haben die selektionierten Bewerber eine (als Studienauftrag bezeichnete) Kurzstudie mit Planunterlagen - einzureichen sind Skizzen (Grundrisse und Fassaden und ev. zum Verständnis notwendige Schnitte) sowie eine Kostenschätzung (BKP 1, 2, 3, 4 und 5) mit einer Genauigkeit von +/- 20% - zu erstellen, aufgrund derer dann über die definitive Vergabe der (entgeltlichen) Studienaufträge entschieden wird. Es stellt sich die Frage, ob die mittlere Phase (Kurzstudie) noch zum Präqualifikationsverfahren zu zählen ist oder bereits Bestandteil des Zuschlagsverfahrens bildet.