In diesem Sinne wird auch von einem mehrstufigen Vergabeverfahren gesprochen (Ulrich, a.a.O., S. 144). Erst die Empfehlung zur Weiterbearbeitung eines Projekts bildet dabei den ordnungsgemässen Abschluss des bezüglich des Studienauftrags durchgeführten selektiven Submissionsverfahrens; es handelt sich damit um den Zuschlag (vgl. den erwähnten VGE III/123 in Sachen J., S. 12). cc) Gemäss § 18 Abs. 1 SubmD erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag.