zierten Preis bezahlen zu müssen. Diese Reduktion rechtfertigt sich insbesondere dann, wenn jeder durch einen Studienauftrag verpflichtete Architekt oder Ingenieur eine gewisse Chance hat, dass ihm ein Folgeauftrag erteilt wird. Diese Chance reduziert diesfalls den Lohn, den der einzelne Planer für sein Werk verlangt. Da sich somit der Lohn aller beteiligter Planer reduziert, wird die Vergabe für denjenigen Auftraggeber ökonomisch interessant, der zwar eine 270 Verwaltungsgericht 2000