chen Projektänderungen für eine Weiterbearbeitung in Frage gekommen. b) Die Beschwerdeführer machen geltend, bei der Besichtigung sei betont worden, dass für die Stufe 1 des Verfahrens Ideenskizzen genügen würden. Nach dem Beurteilungsblatt sei aber mindestens ein Vorprojekt (Stufe 2) nötig gewesen. Dieses Vorgehen der Wettbewerbsveranstalter verstosse gegen Treu und Glauben, da die Teilnehmer der Stufe 1 nicht über die wechselnden Beurteilungskriterien informiert worden seien. c) aa) Öffentlich ausgeschrieben war vorliegendenfalls die Vergabe eines Studienauftrags an mehrere Architekten nach Art.