Als teilnahmeberechtigt erklärt wurden Architekturbüros, die „im Einzugsgebiet von Waltenschwil ihren Geschäftssitz haben“, „im öffentlichen Bau vertraut sind (Referenzobjekte)“, und „die eine kurze Projekt- und Bauphase planen und durchführen können“. In einem ersten, als selektives Verfahren bezeichneten Schritt sollten aus den bis zum 10. September 1999 eingegangenen Bewerbungen anhand der genannten Kriterien maximal acht Architekturbüros bestimmt und zur Erarbeitung einer Kurzstudie in Skizzenform eingeladen werden. Die Kurzstudien waren bis zum 15. Oktober 1999 einzureichen.