Dezember 1999 in Sachen P. und E., S. 12 f.). cc) Unklar ist zunächst, ob das Baudepartement von der Baubewilligung vom 8. Juni 1976 überhaupt Kenntnis erhalten hat. Im Verteiler ist das Baudepartement zwar erwähnt, und der Vertreter der Koordinationsstelle Baugesuche schloss den Erhalt der Baubewilligung zumindest nicht aus; die entsprechenden Akten des Baudepartements sind offenbar verlegt worden. Diese Frage kann indessen offen bleiben, weil der Einwand der Beschwerdeführerin 1 so oder so nicht durchschlägt. Die Untätigkeit des Baudepartements dauerte – ob mit oder ohne Wissen um die rechtswidrige Baubewilligung aus dem Jahre 1976 – rund 15 Jahre.