heissung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2, d. h. die projektierte Baute darf im vorgesehenen Abstand von 4.50 m an die Müntzbergstrasse gestellt werden. In gleichartigen Fällen wird analog entschieden werden müssen, weshalb es opportun wäre, durch eine Revision des Überbauungsplans „Münzlishausen“ definitiv Klarheit zu schaffen; die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 RPG sind offensichtlich erfüllt (vgl. Erw. bb hievor).