(...) Es gibt kein öffentliches Interesse mehr an einer Baulinie.“ Auf entsprechendes Befragen hat der stadträtliche Vertreter auch erklärt, dass keinerlei Interessen ästhetischer oder gestalterischer Art für eine Beibehaltung der Baulinie sprächen. Dass der Überbauungsplan „Münzlishausen“ bezüglich der Baulinien entlang der Müntzbergstrasse bisher nicht aufgehoben wurde, hat einerseits mit der Überlastung der städtischen Abteilung Planung und Bau und anderseits damit zu tun, dass die Baulinien an der Müntzbergstrasse 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 261