daneben sind mehr und mehr auch siedlungsgestalterische Gesichtspunkte von Bedeutung (AGVE 1997, S. 332 f. mit Hinweisen). Bereits im Vorentscheid vom 22. Dezember 1997 hat der Stadtrat eingeräumt, dass „an der Einhaltung dieser alten Baulinie (...) aus heutiger Sicht kein öffentliches Interesse mehr“ bestehe. An der verwaltungsgerichtlichen Augenscheinsverhandlung hat der Vertreter des Stadtrats diese Aussage mit den folgenden Worten bestätigt: „Es besteht heute kein öffentliches Interesse mehr an einer Baulinie an der Müntzbergstrasse. (...) Es gibt kein öffentliches Interesse mehr, ohne Vorbehalt. (...) Es gibt kein öffentliches Interesse mehr an einer Baulinie.“