1. Streitgegenstand bildet ein - bereits weitgehend konkretisiertes - Vorentscheidsgesuch der Beschwerdeführerin 2 für ein Doppeleinfamilienhaus auf der Parzelle Nr. 4238 im Gebiet „Rebacher“ (Baden-Münzlishausen). Projektiert ist eine zweigeschossige, winkelförmige Wohnbaute mit Attikageschoss an einer Hanglage. Vorgesehen sind zwei Wohnungen, die über jeweils zwei Geschosse reichen, und eine Einliegerwohnung im Untergeschoss. Gemäss dem Nutzungsplan der Stadt Baden vom 23. November 1993 / 11. Juni 1996 befindet sich das Baugrundstück in der Wohnzone 2. 2. a)