61 Erschliessung durch die Gemeinden (§ 33 Abs. 2 BauG). - Verpflichtung der Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm festzulegen (Erw. 2/a). - Funktion und Bedeutung des Erschliessungsprogramms als Führungsinstrument im Bau- und Erschliessungsbereich; dessen Fehlen kann ein erschliessungswilliges Gemeinwesen nicht an der Realisierung der Erschliessung hindern (Erw. 2/b). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 2. Mai 2000 in Sachen S. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen