Laufenburg eingelagert. Auch das früher bei der Fischerhütte stationierte Boot hat seit fünf Jahren seinen Standplatz in Laufenburg. Dass es komfortabler wäre, die Fischereiutensilien und das Boot in oder bei der bestehenden Fischerhütte zu lagern, ist kein stichhaltiges Argument, da bei Bauten ausserhalb der Bauzonen die Frage der Standortgebundenheit strikt nach objektiven Massstäben und nicht 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 241