mulde im Uferbereich als durch eine natürliche Flutmulde im hinterliegenden Bereich bedingt sind, ist dabei von zweitrangiger Bedeutung; wesentlich ist, dass wirksame Anstrengungen zur Aufwertung des Auengebiets „Rossgarten“ unternommen werden und die damit verknüpften Erwartungen nicht einfach mit „Zweckoptimismus“ abgetan werden können. Im Weitern ist auch vorgesehen, im Rahmen der Neukonzessionierung das Abflussregime des Rheinkraftwerks Albbruck-Dogern zu verbessern. 240 Verwaltungsgericht 2000