Wasser- und Bodenqualität durch Verminderung des Nähr- und Schadstoffeintrags verbessert wird (lit. e). Der Kanton Aargau hat sich dazu verpflichtet, zum Schutz des bedrohten Lebensraums der Flussauen und zur Erhaltung der landschaftlich und biologisch einzigartigen, national bedeutsamen Reste der ehemaligen Auengebiete innert zwanzig Jahren einen Auen-Schutzpark zu schaffen, der eine Gesamtfläche von mindestens einem Prozent der Kantonsfläche aufweist (§ 42 Abs. 5 KV in der Fassung vom 6. Juni 1993).