4 Satz 1 der Auenverordnung ungeschmälert erhalten werden. Die generelle Bedeutung des Erhaltungsziels wird dabei manifest, wenn bedacht wird, dass aus verschiedensten Gründen (vorrangig sind es die Gewässerkorrektionen und die Entwässerung der Flussebenen, später der Bau von Verkehrsträgern) seit 1850 etwa 90 % der Schweizer Auen verschwunden sind (Faltblatt „Die Auen der Schweiz“, herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft [im Folgenden: Faltblatt BUWAL], S. 2).