BUWAL-Schriftenreihe, Bern 1993, Ziff. 3.1.1). Auengebiete erfüllen eine überragende biologische Funktion, indem sie etwa die ans Wasser gebundenen Lebensgemeinschaften mit organischen Stoffen versorgen, das Grundwasser reinigen und ein Reservoir an Mineralstoffen enthalten; in den Auen liegt auch die Verbindungsstelle zahlreicher aquatischer und terrestrischer Nahrungsketten (Gallandat, a.a.O., Ziff. 3.2). Die ins Bundesinventar aufgenommenen Auengebiete von nationaler Bedeutung (das betroffene Auen-Gebiet „Rossgarten“ figuriert im Inventar als Objekt Nr. 220 [Anhang 1 zur Auenverordnung]) sollen gemäss Art. 4 Satz 1 der Auenverordnung ungeschmälert erhalten werden.