e BauG). Auen sind jene Bereiche von Bächen, Flüssen und Strömen und teils auch Seen, die mit jeweils unterschiedlicher Dauer periodisch oder episodisch von Wasser überflutet werden und in denen das Grundwasser zeitweise die Wurzeln der Pflanzen erreicht, sonst jedoch stark schwankt (Jean-Daniel Gallandat, Kartierung der Auengebiete von nationaler Bedeutung, Nr. 199 der 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 237