Hierzu sei vielmehr der Weg der Enteignung zu beschreiten, zumal gestützt auf die Verleihung erhebliche Investitionen vorgenommen worden seien. Selbst wenn keine formelle Konzession erteilt worden sei, hätten die Beschwerdeführer eine solche nach Jahrzehnten ausschliesslichen Gebrauchs spätestens im Zeitpunkt der Bewilligungserteilung im August 1975 bereits ersessen. Das Baudepartement bestreitet demgegenüber, dass die Bauten seit rund 80 Jahren bestehen.