Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 17. Dezember 1999 in Sachen Fischerzunft L. und E. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen 1. Streitgegenstand bildet der angefochtene Widerruf der wasserpolizeilichen Bewilligung vom 8. August 1975. Darin war der Beschwerdeführerin 1 vom Baudepartement die Beibehaltung einer bestehenden Fischerhütte und eines bestehenden Netzflickstandes sowie die Stationierung verschiedener Boote an näher bezeichneten Stellen am und auf dem Rhein bewilligt worden. Das Baudeparte- 230 Verwaltungsgericht 2000