In der Tat hatte P., der frühere Eigentümer der Parzelle Nr. 2388, bereits anfangs Januar 1989 ein Baugesuch für den Wiederaufbau der zerstörten Büroräumlichkeiten eingereicht. Während sowohl die Baugesuchszentrale als auch der Gemeinderat Villigen dem Wiederaufbaugesuch zustimmten, hiess der Regierungsrat mit Entscheid vom 14. Oktober 1991 (RRB Nr. 2573) die gegen den Wiederaufbau gerichtete Beschwerde eines Nachbarn teilweise gut und bewilligte dem Beschwerdeführer lediglich den Wiederaufbau eines „Aufenthaltsraums mit WC“ mit einer Grundfläche von 14 m2.