5. Der Beschwerdeführer beantragt, dass die Parzelle Nr. ... einer Spezialbauzone, welche den Anforderungen von Art. 15 RPG zwar nicht entspricht, aber eine zukünftige Überbauung der Parzelle mit Betriebsgebäuden planungsrechtlich sicherstellt, zugewiesen wird. Der Gemeinderat S. schliesst sich diesem Antrag an. a) Gemäss Art. 18 Abs. 1 RPG kann das kantonale Recht nebst den Bauzonen, den Landwirtschafts- und Schutzzonen (Art. 15 - Art. 17 RPG) weitere Nutzungszonen vorsehen. Als besondere Zonen im Sinne dieser Bestimmung gelten Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 23 RPV. Das Baugesetz hat mit § 15 Abs. 2 lit. d und § 45 die kantonalen Grundlagen für derartige